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Willkommen bei EU Containers

Richtlinie zur Umsatzsteuer

Sales Tax / Umsatzsteuer-Richtlinie von EU Containers

Diese Richtlinie erläutert, wie EU Containers Umsatzsteuer (Sales Tax) auf Verkäufe von Seecontainern erhebt, ausweist und abführt – im Einklang mit den deutschen Umsatzsteuervorschriften und den EU‑Regelungen für den grenzüberschreitenden Handel.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Sales‑Tax‑ bzw. Umsatzsteuer‑Richtlinie gilt für alle Lieferungen von EU Containers an Kunden in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird.

1.2 Sie ergänzt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zahlungs‑, Versand‑ sowie Rückgabe‑ und Erstattungsrichtlinien. Maßgeblich sind die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) der Bundesrepublik Deutschland und die einschlägigen EU‑Vorgaben für den E‑Commerce.[web:67]

2. Preise und Umsatzsteuerausweis

2.1 Ob unsere Preise inklusive oder exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausgewiesen werden, wird in den Produktbeschreibungen, Angeboten und Rechnungen klar und eindeutig angegeben.

2.2 Bei steuerpflichtigen Lieferungen innerhalb Deutschlands weisen wir die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit in der Regel 19 % für Containerlieferungen) gesondert auf der Rechnung aus, sofern wir nicht als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG tätig sind.[web:68]

2.3 Sofern EU Containers die Kleinunternehmerregelung nicht anwendet, gelten alle Preisangaben als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise gekennzeichnet.

3. Lieferungen innerhalb Deutschlands

3.1 Bei Lieferungen von Containern an Kunden mit Lieferort in Deutschland fällt grundsätzlich deutsche Umsatzsteuer an, wenn die Lieferung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist.

3.2 Gegenüber Verbrauchern (B2C) werden die gesetzlichen Umsatzsteuersätze entsprechend der steuerlichen Einstufung der Ware angewandt und in der Rechnung offen ausgewiesen.

3.3 Gegenüber Unternehmern (B2B) wird die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, sofern keine innergemeinschaftliche Lieferung oder Reverse‑Charge‑Konstellation vorliegt.[web:68]

4. Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer (B2B)

4.1 Bei Lieferungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU‑Mitgliedstaat (B2B) kann eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen, die in Deutschland umsatzsteuerfrei ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.[web:72]

4.2 Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sind insbesondere:

  • der Erwerber ist Unternehmer und handelt als solcher,
  • der Erwerber verfügt über eine gültige Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer (USt‑IdNr.) eines anderen EU‑Mitgliedstaates,
  • der Container wird physisch in einen anderen EU‑Mitgliedstaat befördert oder versendet,
  • EU Containers dokumentiert und meldet die Lieferung ordnungsgemäß (z. B. Zusammenfassende Meldung).

4.3 Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Rechnung netto ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt, mit Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung und ggf. den Übergang der Steuerschuld im Bestimmungsland (Reverse‑Charge, soweit anwendbar).[web:72][web:68]

5. Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Staaten (B2C)

5.1 Für Lieferungen an Verbraucher in anderen EU‑Mitgliedstaaten gelten die E‑Commerce‑Fernverkaufsregelungen der EU und des deutschen UStG (One‑Stop‑Shop, Schwellenwert).[web:67]

5.2 Überschreitet EU Containers den EU‑weiten Schwellenwert von derzeit 10.000 EUR an relevanten Fernverkäufen pro Jahr oder verzichtet auf die Anwendung dieser Schwelle, wird Umsatzsteuer grundsätzlich im Bestimmungsland erhoben. Die Abrechnung kann über das One‑Stop‑Shop‑Verfahren (OSS) erfolgen.

5.3 Unterschreitet EU Containers den Schwellenwert und verzichtet nicht auf dessen Anwendung, kann die Umsatzsteuer weiterhin in Deutschland nach deutschen Sätzen abgerechnet werden. Welche Konstellation jeweils gilt, wird in unseren steuerlichen Meldungen und internen Prozessen berücksichtigt, ohne dass sich daraus Nachteile für Verbraucher hinsichtlich der Transparenz der Bruttopreise ergeben.[web:67]

6. Reverse-Charge-Konstellationen

6.1 In bestimmten Fällen kann die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen (Reverse‑Charge‑Verfahren gemäß § 13b UStG), insbesondere bei bestimmten grenzüberschreitenden B2B‑Konstellationen.[web:68][web:74]

6.2 In diesen Fällen stellen wir netto ohne deutsche Umsatzsteuer in Rechnung und vermerken auf der Rechnung, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (z. B. Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Reverse‑Charge“).

6.3 Der Leistungsempfänger ist dann verpflichtet, die Umsatzsteuer im Bestimmungsland selbst zu berechnen und an die dort zuständige Finanzbehörde abzuführen, entsprechend den dort geltenden Vorschriften.[web:68][web:76]

7. Rechnungsstellung und steuerliche Hinweise

7.1 Rechnungen von EU Containers enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (u. a. Name und Anschrift von Lieferant und Kunde, Steuernummer oder USt‑IdNr., Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag, Liefer‑ bzw. Leistungsdatum).

7.2 Bei steuerfreien oder nach dem Reverse‑Charge‑Verfahren abgerechneten Umsätzen werden die entsprechenden Hinweise (z. B. „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“, „Reverse‑Charge“) deutlich auf der Rechnung vermerkt.[web:68][web:72]

7.3 Im Falle der Kleinunternehmerregelung (falls angewendet) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; stattdessen erfolgt ein Hinweis nach § 19 UStG, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird.

8. Verkäufe über Plattformen und Google Merchant

8.1 Soweit EU Containers Produkte über Plattformen oder Marktplätze anbietet, beachtet EU Containers die steuerrechtlichen Pflichten, einschließlich der Aufzeichnungs‑ und Mitwirkungspflichten bei elektronischen Schnittstellen nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz.[web:69][web:75]

8.2 Umsatzsteuerbezogene Informationen (z. B. Bruttopreise, Steuerland) werden so in Google Merchant Center hinterlegt, dass sie den gesetzlichen Vorgaben und dieser Umsatzsteuer‑Richtlinie entsprechen. Preisangaben auf der Website, in Feeds und Anzeigen sind möglichst konsistent, um Kunden korrekte Gesamtpreise zu kommunizieren.[web:61][web:75]

9. Verantwortung für die Umsatzsteuer-Compliance

9.1 EU Containers ist für die korrekte Ermittlung, Deklaration und Abführung der Umsatzsteuer auf von uns ausgeführte steuerpflichtige Lieferungen verantwortlich, entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen (einschließlich OSS‑Verfahren, innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reverse‑Charge‑Fällen).[web:67][web:75]

9.2 Kunden sind ihrerseits dafür verantwortlich, ihre eigene steuerliche Situation (insbesondere bei B2B‑Geschäften und Reverse‑Charge) mit ihren Steuerberatern zu prüfen und gesetzliche Pflichten in ihrem Sitzland zu erfüllen.

10. Änderungen der Umsatzsteuerregeln

10.1 Umsatzsteuerrecht unterliegt regelmäßigen Änderungen, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden E‑Commerce und der Plattformbesteuerung. EU Containers passt interne Prozesse und diese Richtlinie an, sobald sich rechtliche Vorgaben ändern.[web:67][web:75]

10.2 Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebliche Rechtslage. Diese Sales‑Tax‑/Umsatzsteuer‑Richtlinie dient der Transparenz gegenüber Kunden, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Beratung.

11. Kontakt bei steuerlichen Fragen

Bei Fragen zur Umsatzsteuer, zur Rechnungsstellung oder zu steuerlichen Besonderheiten bei internationalen Lieferungen wenden Sie sich bitte an:

E‑Mail: info@eucontainers.com

Für verbindliche Auskünfte zur steuerlichen Behandlung in Ihrem Sitzland empfehlen wir Ihnen, zusätzlich Ihren Steuerberater zu konsultieren.