1. Geltungsbereich
1.1 Diese Sales‑Tax‑ bzw. Umsatzsteuer‑Richtlinie gilt für alle Lieferungen von
EU Containers an Kunden in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird.
1.2 Sie ergänzt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zahlungs‑, Versand‑ sowie
Rückgabe‑ und Erstattungsrichtlinien. Maßgeblich sind die Regelungen des
Umsatzsteuergesetzes (UStG) der Bundesrepublik Deutschland und die einschlägigen
EU‑Vorgaben für den E‑Commerce.[web:67]
2. Preise und Umsatzsteuerausweis
2.1 Ob unsere Preise inklusive oder exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
ausgewiesen werden, wird in den Produktbeschreibungen, Angeboten und Rechnungen
klar und eindeutig angegeben.
2.2 Bei steuerpflichtigen Lieferungen innerhalb Deutschlands weisen wir die
gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit in der Regel 19 % für Containerlieferungen)
gesondert auf der Rechnung aus, sofern wir nicht als Kleinunternehmer im Sinne
des § 19 UStG tätig sind.[web:68]
2.3 Sofern EU Containers die Kleinunternehmerregelung nicht anwendet, gelten alle
Preisangaben als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer,
sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise gekennzeichnet.
3. Lieferungen innerhalb Deutschlands
3.1 Bei Lieferungen von Containern an Kunden mit Lieferort in Deutschland fällt
grundsätzlich deutsche Umsatzsteuer an, wenn die Lieferung in Deutschland steuerbar
und steuerpflichtig ist.
3.2 Gegenüber Verbrauchern (B2C) werden die gesetzlichen Umsatzsteuersätze entsprechend
der steuerlichen Einstufung der Ware angewandt und in der Rechnung offen ausgewiesen.
3.3 Gegenüber Unternehmern (B2B) wird die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt,
sofern keine innergemeinschaftliche Lieferung oder Reverse‑Charge‑Konstellation
vorliegt.[web:68]
4. Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer (B2B)
4.1 Bei Lieferungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU‑Mitgliedstaat
(B2B) kann eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen, die in Deutschland
umsatzsteuerfrei ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.[web:72]
4.2 Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sind
insbesondere:
- der Erwerber ist Unternehmer und handelt als solcher,
- der Erwerber verfügt über eine gültige Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer (USt‑IdNr.) eines anderen EU‑Mitgliedstaates,
- der Container wird physisch in einen anderen EU‑Mitgliedstaat befördert oder versendet,
- EU Containers dokumentiert und meldet die Lieferung ordnungsgemäß (z. B. Zusammenfassende Meldung).
4.3 Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Rechnung netto ohne deutsche Umsatzsteuer
ausgestellt, mit Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen
Lieferung und ggf. den Übergang der Steuerschuld im Bestimmungsland (Reverse‑Charge,
soweit anwendbar).[web:72][web:68]
5. Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Staaten (B2C)
5.1 Für Lieferungen an Verbraucher in anderen EU‑Mitgliedstaaten gelten die
E‑Commerce‑Fernverkaufsregelungen der EU und des deutschen UStG (One‑Stop‑Shop,
Schwellenwert).[web:67]
5.2 Überschreitet EU Containers den EU‑weiten Schwellenwert von derzeit 10.000 EUR
an relevanten Fernverkäufen pro Jahr oder verzichtet auf die Anwendung dieser
Schwelle, wird Umsatzsteuer grundsätzlich im Bestimmungsland erhoben. Die
Abrechnung kann über das One‑Stop‑Shop‑Verfahren (OSS) erfolgen.
5.3 Unterschreitet EU Containers den Schwellenwert und verzichtet nicht auf
dessen Anwendung, kann die Umsatzsteuer weiterhin in Deutschland nach deutschen
Sätzen abgerechnet werden. Welche Konstellation jeweils gilt, wird in unseren
steuerlichen Meldungen und internen Prozessen berücksichtigt, ohne dass sich
daraus Nachteile für Verbraucher hinsichtlich der Transparenz der Bruttopreise
ergeben.[web:67]
6. Reverse-Charge-Konstellationen
6.1 In bestimmten Fällen kann die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger
übergehen (Reverse‑Charge‑Verfahren gemäß § 13b UStG), insbesondere bei
bestimmten grenzüberschreitenden B2B‑Konstellationen.[web:68][web:74]
6.2 In diesen Fällen stellen wir netto ohne deutsche Umsatzsteuer in Rechnung
und vermerken auf der Rechnung, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger
übergeht (z. B. Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers –
Reverse‑Charge“).
6.3 Der Leistungsempfänger ist dann verpflichtet, die Umsatzsteuer im
Bestimmungsland selbst zu berechnen und an die dort zuständige Finanzbehörde
abzuführen, entsprechend den dort geltenden Vorschriften.[web:68][web:76]
7. Rechnungsstellung und steuerliche Hinweise
7.1 Rechnungen von EU Containers enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen
Angaben (u. a. Name und Anschrift von Lieferant und Kunde, Steuernummer
oder USt‑IdNr., Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag,
Bruttobetrag, Liefer‑ bzw. Leistungsdatum).
7.2 Bei steuerfreien oder nach dem Reverse‑Charge‑Verfahren abgerechneten
Umsätzen werden die entsprechenden Hinweise (z. B. „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“,
„Reverse‑Charge“) deutlich auf der Rechnung vermerkt.[web:68][web:72]
7.3 Im Falle der Kleinunternehmerregelung (falls angewendet) wird keine
Umsatzsteuer ausgewiesen; stattdessen erfolgt ein Hinweis nach § 19 UStG,
dass keine Umsatzsteuer berechnet wird.
8. Verkäufe über Plattformen und Google Merchant
8.1 Soweit EU Containers Produkte über Plattformen oder Marktplätze anbietet,
beachtet EU Containers die steuerrechtlichen Pflichten, einschließlich der
Aufzeichnungs‑ und Mitwirkungspflichten bei elektronischen Schnittstellen
nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz.[web:69][web:75]
8.2 Umsatzsteuerbezogene Informationen (z. B. Bruttopreise, Steuerland)
werden so in Google Merchant Center hinterlegt, dass sie den gesetzlichen
Vorgaben und dieser Umsatzsteuer‑Richtlinie entsprechen. Preisangaben auf der
Website, in Feeds und Anzeigen sind möglichst konsistent, um Kunden korrekte
Gesamtpreise zu kommunizieren.[web:61][web:75]
9. Verantwortung für die Umsatzsteuer-Compliance
9.1 EU Containers ist für die korrekte Ermittlung, Deklaration und Abführung
der Umsatzsteuer auf von uns ausgeführte steuerpflichtige Lieferungen
verantwortlich, entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen
(einschließlich OSS‑Verfahren, innergemeinschaftlichen Lieferungen und
Reverse‑Charge‑Fällen).[web:67][web:75]
9.2 Kunden sind ihrerseits dafür verantwortlich, ihre eigene steuerliche Situation
(insbesondere bei B2B‑Geschäften und Reverse‑Charge) mit ihren Steuerberatern zu
prüfen und gesetzliche Pflichten in ihrem Sitzland zu erfüllen.
10. Änderungen der Umsatzsteuerregeln
10.1 Umsatzsteuerrecht unterliegt regelmäßigen Änderungen, insbesondere im Bereich
des grenzüberschreitenden E‑Commerce und der Plattformbesteuerung. EU Containers
passt interne Prozesse und diese Richtlinie an, sobald sich rechtliche Vorgaben
ändern.[web:67][web:75]
10.2 Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebliche
Rechtslage. Diese Sales‑Tax‑/Umsatzsteuer‑Richtlinie dient der Transparenz
gegenüber Kunden, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Beratung.
11. Kontakt bei steuerlichen Fragen
Bei Fragen zur Umsatzsteuer, zur Rechnungsstellung oder zu steuerlichen
Besonderheiten bei internationalen Lieferungen wenden Sie sich bitte an:
E‑Mail: info@eucontainers.com
Für verbindliche Auskünfte zur steuerlichen Behandlung in Ihrem Sitzland
empfehlen wir Ihnen, zusätzlich Ihren Steuerberater zu konsultieren.